| Veranstaltung: | Außerordentliche DAV Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Verbandsrat (dort beschlossen am: 24.01.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.02.2026, 17:46 |
A2: DAV-Strukturkonzept - Version: § 26 BGB im Ehrenamt mit § 30 BGB im Hauptberuf
Antragstext
Der Vorschlag umfasst eine strukturelle Neuausrichtung der ehrenamtlichen
Führungs- und Beratungsgremien, der hauptberuflichen Geschäftsführung und der
Strategieplanung.
Präambel
Mit diesem Strukturkonzept wird eine zukunftsgerichtete und tragfähige Grundlage
für die Weiterentwicklung des Verbands geschaffen.
Ziel ist es, Zeit und Raum für die Strategieentwicklung im Ehrenamt zu schaffen,
Aufgaben klar zu trennen, Verantwortlichkeiten transparent zu gestalten,
Verantwortung und Haftung für operative Entscheidungen zusammenzuführen und die
organisatorischen Abläufe an die dynamischen Anforderungen anzupassen.
Die neuen Strukturen sollen zur Größe des DAV passen, dem Prinzip der
Verbandsdemokratie entsprechen und gleichzeitig flexibel sein, um auf
Veränderungen schnell und wirksam reagieren zu können.
Im Zentrum steht dabei die Entwicklung einer Organisationsform, die nicht nur
effizient und funktional ist, sondern auch Raum für Innovation und Mitgestaltung
bietet und den Prinzipien von Teilhabe und Vielfalt verpflichtet ist. Bei
Gremien wird daher besonders auf eine paritätische Besetzung geachtet.
Unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen sollen aktiv eingebunden und
wertgeschätzt werden, um die Zukunft des Verbands zu gestalten.
Struktur
Struktur und Gremien des Bundesverbandes im Überblick
Sektionen
Die Sektionen sind rechtlich selbständige Vereine. Sie bilden als
Solidargemeinschaft den Bundesverband. Die Rechte und Pflichten der Sektionen
ergeben sich aus dem Vereinsrecht, der Satzung des DAV und den Beschlüssen der
Hauptversammlung.
Die Zusammenarbeit zwischen Sektionen beruht auf eigener Initiative.
Sektionen sind mitverantwortlich für die Strategieentwicklung und bringen ihre
Perspektive in die entsprechenden Prozesse ein, um eine gesamtheitliche
Verbandsentwicklung voranzutreiben.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des DAV.
Stimmberechtigt sind alle seine Mitglieder, d.h. alle Sektionen und Stiftungen.
Zusammensetzung
Teilnahmeberechtigt sind die Sektionsvorsitzenden, die von ihnen beauftragten
Personen sowie die Vorsitzenden der Stiftungen. Weiter sind teilnahmeberechtigt
die Mitglieder des Präsidiums, die Rechnungsprüfer*innen, die Sprecher*innen der
Sektionenverbände bzw. Sektionentage, die Vorsitzenden der Landesverbände und
die von ihnen beauftragten Personen, die Vorsitzenden der Beiräte, die
Mitglieder der Bundesjugendleitung und des Bundesjugendausschusses, die
Geschäftsführung und die von ihr beauftragten Mitarbeitenden der
Bundesgeschäftsstelle sowie Gäste auf Einladung des Präsidiums.
Aufgaben der Hauptversammlung (HV)
- Wahlen
- Wahl von Präsident*in und Vizepräsident*innen als Vorstand
- Wahl der Regionenvertreter*innen im Präsidium auf Vorschlag der
regionalen Zusammenschlüsse - Wahl der Vertretung der JDAV im Präsidium auf Vorschlag des
zuständigen JDAV Gremiums - Wahl von Rechnungsprüfer*innen und/oder Bestellung eines
Wirtschaftsprüfungsunternehmens
- Diskussion und Abstimmung von Anträgen
- zu strategischen Zielen
- zu Satzungsänderungen
- Beschlussfassung zu Satzungen, Ordnungen und Richtlinien, die für
die Sektionen und deren Mitglieder bindenden Charakter haben - zur Verbandsfinanzierung
- Festsetzen von Beiträgen, Umlagen und Mindestbeiträgen und
deren Fälligkeit
- Festsetzen von Beiträgen, Umlagen und Mindestbeiträgen und
- Genehmigung des Haushaltsplans, der von der Geschäftsführung
aufgestellt und vom Vorstand freigegeben wird
- Berichte
- Entgegennahme des Jahresberichts der Geschäftsführung
- Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfung und/oder
Wirtschaftsprüfung
- Entlastung des Vorstands
- Anordnung von Prüfungen
- Beschluss über Berufungen gegen Entscheidungen des Präsidiums
- Entscheidung über die Verleihung der Ehrenpräsidentschaft und der
Ehrenmitgliedschaft auf Vorschlag des Präsidiums
- Ausschlüsse und Auflösung
- Beschluss zum Ausschluss von Sektionen und Stiftungen
- Beschluss zur Auflösung des Vereins
Ebene
übergeordnet
Abstimmungsmodus
in Satzung geregelt
Periodizität
einmal jährlich (ordentlich) oder bei Bedarf (außerordentlich), alle zwei Jahre
als Arbeitstagung an einem zentralen, möglichst gleichbleibenden Ort (eintägig,
ohne Rahmenprogramm)
Präsidium (Vorstand und Regionenvertretungen)
Das Präsidium als Gesamtes ist für die strategische Steuerung des Verbandes
zuständig und kann dazu Anträge an die HV stellen. Innerhalb des Präsidiums hat
der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB die Gesamtverantwortung sowie
die strategische Führung inne. Es repräsentiert den Verband nach außen, vertritt
ihn rechtsgeschäftlich nach außen und übernimmt die Kontrollfunktion gegenüber
der Geschäftsführung (besondere Vertreter nach § 30 BGB, an die laufende
Geschäfte und weitere Befugnisse delegiert sind).
Die Regionenvertretungen bringen die regionalen Perspektiven und Perspektiven
aus den Sektionen ein und sichern die Verankerung der Strategie in der Fläche.
Sie sind beteiligt bei Themen wie Satzungsänderungen und Verbandsfinanzierung
(Verbandsbeitrag).
Voraussetzungen für das Präsidium
Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig und
- sind Mitglied in einer Sektion des DAV
- identifizieren sich mit den Werten und Zielen des DAV und leben sie vor
- agieren gemäß des DAV-JDAV-Verhaltenskodex
- haben keine gravierenden Interessenskollisionen zwischen Ehrenamt und
ausgeübtem Beruf
- sind erfahren in Gremienarbeit und unterschiedlichen Anspruchsgruppen
- sind fähig, den Bundesverband als Ganzes im Auge zu behalten und relevante
gesellschaftliche Entwicklungen zu erkennen
- setzen sich loyal für die Interessen des Bundesverbandes und des
Gesamtverbandes ein
- bringen weitere soziale, personale und fachliche Kompetenzen für die
strategische Verbandsentwicklung mit
Präsident*in und Vizepräsident*innen als Vorstand im Präsidium
Strategische Steuerung und Führung des Verbandes, Außenvertretung,
Repräsentation und Kontrolle
- haben Führungsfähigkeit und Führungserfahrung
- bringen weitere soziale, personale und fachliche Kompetenzen für die
Verbandsführung mit
- haben kein paralleles ehrenamtliches Vorstandsamt in einer Sektion oder
einem Landesverband
- haben keine berufliche Funktion im Bundesverband, in einer Sektion, einem
Landesverband, in einem Sektionszusammenschluss oder einer
wirtschaftlichen Tochter des DAV (Unvereinbarkeit von Beruf und Mandat)
Regionenvertreter*innen im Präsidium
Strategische Steuerung des Verbandes, regionale Repräsentation
- haben Erfahrung mit ehrenamtlicher Sektionsarbeit
- können parallel ein gewähltes Amt (ehrenamtlich oder vergütet) oder eine
andere ehrenamtliche Funktion in einer Sektion, einem Landesverband oder
einem Sektions-zusammenschluss innehaben
- haben keine hauptberufliche Funktion ohne Wahl in einer Sektion, einem
Landesverband oder Sektionszusammenschluss
- haben keine hauptberufliche Funktion im Bundesverband oder einer
wirtschaftlichen Tochter des DAV (Unvereinbarkeit von Beruf und Mandat)
Wahl ins Präsidium
Wahl und Wahlperiode
- Wahl für eine Amtsdauer von vier Jahren
- Wiederwahl ist zweimal möglich, eine erneute Wahl vor Ablauf von vier
Jahren ist ausgeschlossen. Wahlperioden sind individuell an einzelne
Personen gebunden; eine Wahl begründet immer die volle Amtszeit.
- Nach zweimal vier Jahren als Präsidiumsmitglied sind zwei weitere
Amtszeiten als Präsident*in möglich.
Präsident*in und Vizepräsident*innen als Vorstand im Präsidium
- werden auf der HV gewählt.
- Der Vorstand setzt sich aus maximal drei Personen des gleichen Geschlechts
zusammen.
Die Vertretung der JDAV im Vorstandwird von den JDAV Gremien aus dem Kreis der
Bundesjugendleitung nominiert und auf der HV per Wahl bestätigt.
Regionenvertreter*innen im Präsidium
- werden auf Vorschlag der jeweiligen Sektionentage / Landesverbände für
ihre Region für das Präsidium nominiert und auf der HV per Wahl bestätigt.
Die Regionenvertretung der JDAV wird aus den Reihen der JDAV nominiert und auf
der HV per Wahl bestätigt.
Zusammensetzung Präsidium (Vorstand und Regionenvertretungen)
Vorstand (max. fünf Personen)
Präsident*in und max. drei Vizepräsident*innen und eine Vertretung der JDAV.
Von den direkt von der HV gewählten (Vize-)Präsident*innen (ausgenommen JDAV)
dürfen maximal drei Personen das gleiche Geschlecht haben. Finden sich nur
Kandidat*innen eines Geschlechts, bleibt eine Position im Vorstand unbesetzt.
Die JDAV kann eine zweite Vertretung als dauerhaften Gast ohne Stimmrecht in den
Vorstand entsenden.
Regionenvertreter*innen im Präsidium (max. acht Personen)
Max. sieben Regionenvertreter*innen und eine Vertretung der JDAV
Verteilung der sieben Regionenvertreter*innen:
- 1 Person Südbayern
- 1 Person Nordbayern
- 1 Person Baden-Württemberg
- 1 Person Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
- 1 Person Nordrhein-Westfalen
- 1 Person Nord (Hamburg, Schleswig-Holstein Bremen, Niedersachsen)
- 1 Person (Nord-)Ost (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-
Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern)
Aufgaben Präsidium (Vorstand und Regionenvertretungen)
- Inhaltliche Gesamtverantwortung für Strategieprozess
- Entwicklung und Weiterentwicklung der Verbandsstrategie
- Langfristige Zielsetzung und strategische Leitlinien
- Vor- und Nachbereitung von Beteiligungsformaten zur
Strategieentwicklung - Antragsrecht zur Strategie an die HV
- Beratung von Satzungsänderungen
- Beratung von mittel- und langfristiger Verbandsfinanzierung
(Verbandsbeitrag)
Ebene
strategisch
Abstimmungsmodus
wird in der Geschäftsordnung geregelt
Periodizität
zweimal jährlich und bei Bedarf
Aufgaben Regionenvertreter*innen
- Vertretung regionaler Interessen
- Einbringen regionaler Themen, Bedarfe und Erfahrungen
- Rückkopplung mit den regionalen Untergliederungen
- Kommunikation & Vermittlung (Botschafter*innen des Bundesverbands)
- Weitergabe von Informationen aus dem Präsidium in die Regionen
- Bindeglied zwischen Basis und Präsidium
- Repräsentationsaufgaben mit regionalem Bezug
Aufgaben Vorstand
- Vertretungsberechtigter Vorstand nach §26 mit Gesamtverantwortung
- Berufung & Zusammenarbeit Geschäftsführung
- Auswahl, Bestellung und ggf. Abberufung der hauptberuflichen
Geschäftsführung mit Ausnahme der JDAV Geschäftsführung
(eigenständige Regelung siehe Absatz JDAV). - Umsetzung der Delegation der operativen Aufgaben und weiterer
Befugnisse an die Geschäftsführung (besondere Vertreter nach § 30,
über Satzung geregelt), Umsetzung der Delegation der operativen
Aufgaben an die JDAV Geschäftsführung siehe Absatz JDAV. - Regelmäßiger Austausch und Abstimmung mit der hauptberuflichen
Geschäftsführung
- Auswahl, Bestellung und ggf. Abberufung der hauptberuflichen
- Kontrolle
- Kontrolle der Geschäftsführung (z. B. durch Berichtspflichten)
- Freigeben von Haushaltsplänen, die von der Geschäftsführung
aufgestellt werden - Entgegennahme von Jahresabschlüssen
- Überprüfung der Umsetzung der gesetzten strategischen Ziele
- Beschluss über Berufungen gegen Entscheidungen der Geschäftsführung
- Repräsentation & Außenvertretung
- Repräsentation des Verbands nach innen und gegenüber Öffentlichkeit,
Partnern, Politik (zusammen mit der Geschäftsführung) - Einbringen & Vertretung der Mitgliederinteressen im
gesamtgesellschaftlichen Kontext (zusammen mit Geschäftsführung) - Vertretung des DAV in anderen Verbänden
- Repräsentation des Verbands nach innen und gegenüber Öffentlichkeit,
- Sitzungsleitung & Gremienkoordination
- Einberufung und Leitung von Sitzungen des Präsidiums und des
Vorstands - Leitung der HV
- Bildung und Besetzung von Beiräten
- Einberufung und Leitung von Sitzungen des Präsidiums und des
- Antragsrecht an die HV
- Politische & inhaltliche Führung
- Entwicklung von Grundsatzpositionen im Einklang mit der
Gesamtstrategie - Verabschiedung von Grundsatzpositionen (sofern nicht HV zuständig)
- Positionierung zu gesellschaftlichen Themen
- Setzen von politischen und inhaltlichen Schwerpunkten
- Entwicklung von Grundsatzpositionen im Einklang mit der
Ebene
strategisch, Vertretungsberechtigung nach außen
Abstimmungsmodus
wird in der Geschäftsordnung geregelt
Periodizität
mind. viermal jährlich (nur Vorstand) und bei Bedarf
Organisation innerhalb des Vorstands
Der Vorstand kann Ausschüsse innerhalb des Vorstandes bilden, die besondere
Expertise erfordern, z. B. einen Personalausschuss. Hierfür wählt der Vorstand
Mitglieder aus der eigenen Mitte und kann ggfls. weitere Expert*innen berufen.
Geschäftsführung
Die hauptberufliche Geschäftsführung ist für das operative Tagesgeschäft und die
Umsetzung der strategischen Vorgaben zuständig.
Voraussetzungen für die Geschäftsführung
Geschäftsführung
Operative Umsetzung strategischer Vorgaben, Leitung der Bundesgeschäftsstelle
Mitglieder der Geschäftsführung sind hauptberuflich tätig und
- haben ein hohes Maß an Führungsfähigkeit und Führungserfahrung
- bringen umfassende Expertise zu verbandlichen Strukturen, Gremienarbeit
und unterschiedlichen Anspruchsgruppen mit
- kennen relevante gesellschaftliche Entwicklungen, verfolgen politische
Entwicklungen
(z. B. zu (Berg-)Sport- und Natur-/Klimaschutz-Themen), bringen diese in
den Verband ein und berücksichtigen sie im operativen Tagesgeschäft
- verfügen über weitere soziale, personale und fachliche Kompetenzen für die
Position in der Geschäftsführung
- identifizieren sich mit den Werten und Zielen des DAV
- agieren gemäß des DAV-JDAV-Verhaltenskodex
- haben keine ehrenamtliche Vorstandsfunktion in einer Sektion, einem
Landesverband oder in Sektionszusammenschlüssen
Zusammensetzung & Berufung
Die Geschäftsführung setzt sich aus einem*r Sprecher*in und mindestens zwei
Mitgliedern sowie einer Person aus der JDAV Geschäftsführung (mit dem
Zuständigkeitsbereich JDAV) zusammen.
Die Geschäftsführung wird vom Vorstand berufen, Berufung der JDAV
Geschäftsführung siehe Absatz JDAV.
Aufgaben der Geschäftsführung
- besondere Vertreter nach §30 mit Organstellung (über Satzung geregelt)
- Geschäftsführung & Organisation
- Leitung der Bundesgeschäftsstelle (BGS) zusammen mit weiteren
Führungskräften (ohne § 30 BGB) - Weiterentwicklung der BGS als innovative Servicestelle für Sektionen
- Personalführung und -entwicklung in der BGS
- Finanz- und Ressourcenmanagement
- Aufstellung eines beschlussfähigen Haushaltsplans
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Leitung der Bundesgeschäftsstelle (BGS) zusammen mit weiteren
- Strategie
- Vorbereitung von Strategieprozessen für die ehrenamtlichen Gremien
- Umsetzung der vom Ehrenamt beschlossenen strategischen Ziele
- Projektmanagement und Maßnahmenplanung
- Kommunikation & Außenvertretung
- Repräsentation des Verbands gegenüber Öffentlichkeit, Partnern,
Politik (zusammen mit Vorstand/Präsidium) - Vertretung von Mitgliederinteressen (zusammen mit
Vorstand/Präsidium)
- Repräsentation des Verbands gegenüber Öffentlichkeit, Partnern,
- Berichterstattung
- Regelmäßige Berichte an Vorstand/Präsidium (z. B. Quartalsberichte,
Jahresberichte) - Bericht an die HV
- Regelmäßige Berichte an Vorstand/Präsidium (z. B. Quartalsberichte,
- Gremienkoordination & Zusammenarbeit mit Gremien
- Ansprechpartnerin des Vorstands
- Einberufung und Leitung von Gremiensitzungen oder Sitzungen der
Geschäftsführung gemäß Geschäftsordnungen - Einberufung der HV und Auswahl des Veranstaltungsorts
- Vorbereitung der HV
- Bildung und Besetzung von operativen Beratungsgremien
- Rederecht auf der HV
- Krisenmanagement & Sonderaufgaben (in Abstimmung mit Vorstand)
- Reaktion auf aktuelle Herausforderungen
- Ad-hoc-Arbeitsgruppen oder Sonderprojekte
Ebene
operativ
Abstimmungsmodus
wird in der Geschäftsordnung geregelt
Periodizität
mind. sechsmal im Jahr und nach Bedarf
Bundesgeschäftsstelle
Die Bundesgeschäftsstelle ist in erster Linie Servicestelle für Sektionen.
Aufgaben sind im Wesentlichen:
- Bereitstellung von Services
- fachliche Beratung von Sektionen
- Innovation und Entwicklung für den Gesamtverband
- Krisenmanagement & -kommunikation
Zusammenarbeit von Präsidium und Geschäftsführung
Präsidium und Geschäftsführung arbeiten eng zusammen, um im Rahmen des
Strategieprozesses eine kohärente, demokratisch legitimierte Strategie zu
entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. Ein abgestimmter Informationsfluss
zwischen den Gremien gewährleistet eine transparente Kommunikation gegenüber den
Sektionen. Die Gremien stimmen sich aktiv ab, um Beteiligung und Vertrauen zu
fördern.
Zusammenschlüsse von Sektionen
Sektionentage/Sektionenverbände und Landesverbände
Die Sektionen bilden auf regionaler Ebene Sektionenverbände/Sektionentage, die
den Bereich mehrerer Bundesländer, eines Bundeslandes oder auch nur von Teilen
eines Bundeslandes umfassen können.
Zur Wahrnehmung klar definierter Aufgaben können die Sektionen Landesverbände
bilden. Diese Verbände können ein oder mehrere Bundesländer umfassen.
Die Sektionentage/Landesverbände wählen Regionenvertreter*innen, die auf
Vorschlag des jeweiligen Sektionentags/Landesverbands entsprechend des
Verteilungsschlüssels (siehe „Zusammensetzung des Präsidiums“) von der HV in das
Präsidium gewählt werden.
Beratungsgremien
Beratungsgremien spielen eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des
Verbands. Sie bieten eine Plattform für Austausch, Netzwerk- und Meinungsbildung
und ermöglichen eine strukturierte Einbindung von Fachwissen, Erfahrung und
unterschiedlichen Perspektiven in die Entscheidungsprozesse. Durch ihre
beratende Funktion tragen sie dazu bei, komplexe Themen differenziert zu
beleuchten und tragfähige Lösungsvorschläge für einzelne Fragestellungen zu
entwickeln. Beratungsgremien fördern Transparenz und Partizipation und stärken
die interne Kommunikation.
Es gibt verschiedene Beratungsgremien, die entweder eine strategische
Beratungsfunktion erfüllen (Beiräte) oder zu operativen Themen beraten
(Kommissionen).
Um vor allem zu den Kernthemen des DAV alle Perspektiven im Blick zu haben, ist
eine gute Vernetzung der Gremien erforderlich, z.B. durch eine gemeinsame
Sitzung verschiedener Gremien oder übergreifende Sitzungen einzelner
Gremienvertreter*innen.
Neben dauerhaften und zeitlich begrenzten Beratungsgremien können Projekt- oder
Arbeitsgruppen zu einzelnen Aufgabenstellungen gebildet werden. Bei
Querschnittsthemen werden Vertreter*innen aus bereits existierenden Gremien
eingebunden.
Die Besetzung und Arbeitsweise von Beratungsgremien sind über Geschäftsordnungen
geregelt. Beratungsgremien werden mit max. 70 % des gleichen Geschlechts
besetzt. Finden sich nicht entsprechend viele geeignete Kandidat*innen des
jeweils unterrepräsentierten Geschlechts, bleiben/bleibt entsprechende
Position(en) im Gremium unbesetzt.
Beiräte
Zweck/Auftrag
Expertise zu DAV-Kernthemen und weiteren übergeordneten DAV-relevanten Themen:
- Bergsport und Bergsteigen
- Hütten und Wege
- Natur und Umwelt
- Kultur
- Klima
- Digitalisierung (perspektivisch)
--> strategische Beratung
Einsetzung/Berufung
Vorstand
Beratung
Präsidium/Vorstand & Geschäftsführung
organisatorische Zuordnung zu einer Person aus
Geschäftsführung oder Ressort-/Teamleitung
Periodizität der Sitzungen
Häufigkeit der Treffen nach Bedarf, mind. 1 x im Jahr
Arbeitsmodus
über Geschäftsordnungen geregelt
Besetzung
6 – 9 berufene Mitglieder,
davon 1 JDAV-Vertreter*in,
max. 70 % des gleichen Geschlechts
Voraussetzungen
Mitglieder
- verfügen über sehr gute fachliche Expertise
- identifizieren sich mit den Werten und Zielen des DAV
- haben die Interessen des Gesamtverbands im Blick und beraten diesen loyal
- agieren gemäß des DAV-JDAV-Verhaltenskodex
Laufzeit
dauerhaft
Amtszeit
max. vier Jahre, insgesamt bis zu drei aufeinanderfolgende Amtszeiten möglich
Kommissionen
Zweck/Auftrag
Expertise zu operativen Themen
--> fachliche Beratung
Einsetzung/ Berufung
Geschäftsführung
Beratung
Ressorts/Mitarbeitende
organisatorische Zuordnung zu einer Person aus
Ressortleitung oder BGS-Mitarbeiter*in
Periodizität der Sitzungen
Häufigkeit der Treffen nach Bedarf, mind. 1 x im Jahr
Arbeitsmodus
über Geschäftsordnungen geregelt
Besetzung
6 – 9 berufene Mitglieder, davon 1 JDAV-Vertreter*in möglich,
(Ausnahmen bei besonderen Aufgabenstellungen möglich)
max. 70 % des gleichen Geschlechts
Voraussetzungen
Mitglieder
- verfügen über sehr gute fachliche Expertise
- identifizieren sich mit den Werten und Zielen des DAV
- haben die Interessen des Gesamtverbands im Blick und beraten diesen loyal
- agieren gemäß des DAV-JDAV-Verhaltenskodex
Laufzeit
längerfristig mit regelmäßiger Überprüfung der Fortführung oder temporär für die
Erledigung eines Auftrags
Amtszeit
bei längerfristiger Ausrichtung:
max. vier Jahre, Wiederwahl möglich
JDAV
Die Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV) ist die Jugendorganisation des
Deutschen Alpenvereins. Sie regelt als Jugendverband ihre Strukturen, Gremien
und Aufgaben eigenständig. Maßgeblich hierfür ist die Bundesjugendordnung, die
auf Vorschlag der JDAV in der HV beschlossen wird. Die Bundesjugendleitung
vertritt die Interessen der JDAV und nimmt ihre Aufgaben gemäß der Satzung des
DAV und der Bundesjugendordnung der JDAV eigenverantwortlich wahr.
Die JDAV wird im DAV-Präsidium durch eine Stimme im Vorstand sowie eine Stimme
bei den Regionenvertreter*innen vertreten. Die Bundesjugendleitung kann eine
weitere Person als Gast ohne Stimmrecht in den Vorstand entsenden.
Die Vertretungen im Vorstand und bei den Regionenvertreter*innen werden
entsprechend der Regelungen in der Bundesjugendordnung von den Gremien der JDAV
nominiert. Sie werden auf der HV per Wahl bestätigt.
Die Bundesjugendleitung als zuständiges Organ (geregelt in die DAV Satzung) ist
in Abstimmung mit dem zuständigen DAV Organ für Auswahl, Bestellung und ggf.
Abberufung der JDAV Geschäftsführung zuständig. Ein Mitglied der JDAV-
Geschäftsführung ist zugleich Mitglied der Geschäftsführung des DAV. Das
Verfahren regeln die Ordnungen der JDAV.
Die Bundesjugendleitung hat ein Antragsrecht an die HV.
Die Mitglieder der Bundesjugendleitung und des Bundesjugendausschusses haben
Rederecht auf der HV.
Alles Weitere regeln die Ordnungen der JDAV.
Strategie
Die bisherige Mehrjahresplanung wird abgelöst durch eine strategische Planung
mit breiter Beteiligung aller zuständiger Gremien, vor allem aber der
unmittelbaren Beteiligung der Sektionen, die zu einer Schärfung des Profils des
Deutschen Alpenvereins beigeträgt.
In einem moderierten und strukturierten Prozess mit lang- und mittelfristigem
Fokus werden die strategischen Schwerpunkte gemeinsam erarbeitet. Sie stellen
dann die verbindliche Leitlinie für die Tätigkeiten des Bundesverbandes dar.
Ziel ist, einen Dialog über Inhalte und Schwerpunkte der zukünftigen Ausrichtung
des Deutschen Alpenvereins zu führen und zu einer gemeinsamen Priorisierung der
Themen (Handlungsfelder) des Verbandes zu kommen, nicht in erster Linie über die
Verteilung von Budgets zu sprechen.
Dem Präsidium obliegt die Steuerung des Prozesses, der Vorstand hat die
strategische Führung inne und kontrolliert die Umsetzung und Erreichung von
Zielen.
Die fünf wesentlichen Prinzipien der strategischen Planung sind:
- Gemeinsame Erarbeitung und Priorisierung der strategischen Zielsetzung und
der mittel- und langfristigen Handlungsfelder
- Fokus auf Inhalte und Priorisierung der wichtigsten Handlungsfelder des
Deutschen Alpenvereins
- Beschlussfassung über priorisierte Handlungsfelder in der HV
- Rollierende Planung mit verschiedenen Zeithorizonten, um Flexibilität zu
gewährleisten und Anpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen zu
ermöglichen
- Definition von Zielen und Ausrichtung des Handelns an den Zielen
