Dieser Punkt sticht aus den weiteren Forderungen heraus. Im Allgemeinen werden Vorteile für Ehrenamtliche gefordert. Bei der Pauschale für Übungsleitung geht es praktisch aber meist um direkte Bezahlung von Leistungen nach Stunden oder eben "Übungen".
Deswegen sollte gesondert per Änderungsantrag abgestimmt werden, ob die Angleichung für die Ehrenamtapauschale in dieses Positionspapier grundsätzlich passt.
Weiterhin ist es fragwürdig, ob durch einen höheren Freibetrag ehrenamtliche Arbeit gezielt gefördert wird. Ehrenamtliche Arbeit lebt von Freiwilligkeit, Freude am Tun, Eigeninitiative u.a..
Tatsächlich ist es psychologisch jedoch so, dass durch eine erwartbare Vergütung die Lust auf eine Aufgabe auch sinkt (Stichwort "intrinsische Motivation"). Das kann bei eher standardisierten Übungen kein Problem sein. Bei Gestaltungsaufgaben im klassischen Ehrenamt aber schon.
Letztlich steigt mit höherer möglicher Vergütung der Erwartungsdruck auf die geleistete Arbeit. Die Gefahr ist, dass damit das Ehrenamt weiter professionalisiert wird und den "ehrenamtlichen Charakter" verliert.
