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            <title>Bundesjugendversammlung 2026: Änderungsanträge</title>
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                <title>Bundesjugendversammlung 2026: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>Ä2 zu 3.1: Änderung der Bundesjugendordnung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/11/amendment/15</link>
                        <author>Hannah Mischo (Sektion Aachen)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/11/amendment/15</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der vorliegenden Form.</p><ol class="inserted" start="1" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der vorliegenden Form.</li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Bundesjugendversammlung bevollmächtigt die Bundesjugendleitung, an der durch die Bundesjugendversammlung 2026 beschlossenen Bundesjugendordnung Änderungen vorzunehmen, die aufgrund von Änderungen an der DAV Satzung durch die DAV Hauptversammlung 2026 oder aufgrund von Rückmeldungen von Aufsichts-, Finanz- und Registerbehörden zur DAV Satzung oder Bundesjugendordnung erforderlich werden. Diese Änderungen sind zulässig, soweit sie lediglich redaktioneller oder zwingend rechtlicher Natur sind und den materiellen Regelungsgehalt der Bundesjugendordnung nicht verändern. Änderungen werden auf der Internetseite der JDAV und in der nächsten Bundesjugendversammlung bekannt gegeben.</li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 14:08:08 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu 3.3 Anhang: Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/13</link>
                        <author>Christian Merten, Theodor Sperling (Sektion Ludwigsburg, Sektion Darmstadt)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/13</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 605 bis 606 einfügen:</h4><div><p>Das Verfahren wird bei Bedarf wiederholt. Sind alle Kandidat*innen ausgeschieden, so ist die Wahl fehlgeschlagen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>9. Bleibt nach Abschluss der Wahl mindestens ein Amt unbesetzt, kann die Bundesjugendversammlung beschließen, die Wahl für die unbesetzten Ämter zu wiederholen. Für die Wiederholung gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>In der bisherigen Fassung findet die Vorauswahl bei einer Mehrpersonenwahl ohne Quorum statt. Zugelassen sind schlicht die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen. So kann die Vorauswahl gerade Kandidat*innen herausfiltern, die im Hauptwahlgang eine absolute Mehrheit erhalten hätten. Die zugelassenen Kandidat*innen erreichen diese Mehrheit dagegen womöglich nicht. In diesem Fall bleibt ein Amt unbesetzt, obwohl es geeignete Kandidat*innen gegeben hätte. Die Satzung sieht derzeit keine Möglichkeit vor, auf ein solches Ergebnis zu reagieren.</p>
<p>Ein Amt kann auch dann unbesetzt bleiben, wenn ein*e gewählte*r Kandidat*in die Wahl nicht annimmt.</p>
<p>Für beide Fälle soll die Bundesjugendversammlung die Möglichkeit erhalten, die Wahl für die unbesetzten Ämter zu wiederholen. So bleibt ein Amt nicht bis zur nächsten regulären Wahl vakant.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 10:44:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu 3.3 Anhang: Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/12</link>
                        <author>Florian Lauster</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/12</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 497 bis 498 einfügen:</h4><div><p>Abstimmung des Antrags gestellt werden. Der*die Antragssteller*in kann Änderungsanträge ohne Abstimmung durch die Versammlung übernehmen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>4. Nach Ablauf der Antragsfrist eingereichte Änderungsanträge zu Anträgen bezüglich der Grundsätze und Bildungsziele, der Bundesjugendordnung, der Mustersektionsjugendordnung sowie der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung sind nur zulässig und werden nur behandelt, sofern sie den Regelungsgegenstand der ursprünglich beantragten Änderung nicht überschreiten.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Ergänzung stellt sicher, dass die Antragsfristen für fundamentale Grundsätze und Ordnungen nicht über weitgehende Änderungsanträge umgangen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 09:56:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu 3.1 Anhang: Bundesjugendordnung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/15/amendment/11</link>
                        <author>Florian Lauster (Sektion Göttingen)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/15/amendment/11</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 327 bis 330:</h4><div><p>bleiben nach Ablauf der Amtsperiode bis zur nächsten regulär stattfindenden Wahl im Amt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>3. In die Bundesjugendleitung kann nur gewählt werden, wer Mitglied in einer Sektion des DAV ist. Zudem kann nur gewählt werden, wer sich vor der Wahl durch Abgabe einer Erklärung in Textform zu den Grundsätzen und Bildungszielen der JDAV, den in § 2 Abs. 4 und 5 dieser Ordnung, in § 2 und § 34 der DAV Satzung sowie im Verhaltenskodex von JDAV und DAV verankerten Grundsätzen und Werten bekennt und diese einhält.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins>. Die Mitglieder der Bundesjugendleitung können nach Maßgabe der DAV Satzung für ihre Tätigkeit eine angemessene Tätigkeitsvergütung erhalten. Über Gewährung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 332 bis 333:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins>. An den Sitzungen der Bundesjugendleitung nehmen die Mitglieder der JDAV Geschäftsführung mit beratender Stimme und Antragsrecht teil, soweit nicht ihre </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 336 bis 337:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">6</ins>. Die Bundesjugendleitung unterbreitet der Hauptversammlung des DAV einen Wahlvorschlag für den*die Vizepräsident*in JDAV aus dem Kreis der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 339 bis 340:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins>. Bei lang andauernder Verhinderung oder vorzeitigem Ausscheiden eines*einer Bundesjugendleiter*in wählt der Bundesjugendausschuss eine*n kommissarische*n </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Regelung überträgt die Wählbarkeitsvoraussetzungen für das DAV-Präsidium (Vizepräsident*in JDAV) auf die gesamte Bundesjugendleitung, um einheitliche Werte- und Verhaltensstandards im Leitungsgremium der JDAV zu gewährleisten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 09:07:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu 3.1 Anhang: Bundesjugendordnung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/15/amendment/9</link>
                        <author>Maximilian Leser (Landesjugendleiter Bayern)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/15/amendment/9</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 292 bis 293 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">i) Beschluss über Gewährung und Höhe der Tätigkeitsvergütung für die Mitglieder der Bundesjugendleitung</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 329 bis 331 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3. Die Mitglieder der Bundesjugendleitung können nach Maßgabe der DAV Satzung für ihre Tätigkeit eine angemessene Tätigkeitsvergütung erhalten. Über Gewährung und Höhe beschließt der Bundesjugendausschuss.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Liebe Versammlung,</p>
<p>vier Gründe, warum ich diesen Änderungsantrag zur Debatte stellen möchte:</p>
<h3>1. Ehrenamtsfreundlichkeit auf allen Ebenen denken</h3><ul>
<li>
<p>Tausende Jugendleiter*innen investieren in der JDAV überproportional viel Zeit in ihr Ehrenamt.</p>
</li>
<li>
<p>Es ist daher schwer begründbar, finanzielle Ehrenamtsförderung ausschließlich auf sechs Personen zu beschränken.</p>
</li>
<li>
<p>Das vorgeschlagene Modell kann Vorbildfunktion haben, ist aber finanziell und strukturell nicht auf alle Verbandsebenen übertragbar.</p>
</li>
</ul>
<h3>2. Ganzheitliche Vereinskarrieren ermöglichen</h3><ul>
<li>
<p>Die finanzielle Belastung beginnt nicht erst mit der Wahl in die BJL.</p>
</li>
<li>
<p>Um für die BJL Erfahrungen zu sammeln, braucht es häufig bereits vorher jahrelanges intensives Engagement.</p>
</li>
<li>
<p>Wenn finanzielle Hürden abgebaut werden sollen, müssen wir deshalb auch das Engagement vor und außerhalb der BJL berücksichtigen.</p>
</li>
</ul>
<h3>3. Finanzielle Bedürftigkeit berücksichtigen</h3><ul>
<li>
<p>Soziale Gerechtigkeit bedeutet, insbesondere diejenigen zu unterstützen, die sich ihr Engagement sonst finanziell nicht leisten könnten.</p>
</li>
<li>
<p>Hoher zeitlicher Aufwand bedeutet nicht automatisch finanzielle Bedürftigkeit.</p>
</li>
<li>
<p>Der BJA ist nicht das geeignete Gremium, um persönliche finanzielle Verhältnisse zu bewerten.</p>
</li>
</ul>
<h3>4. Alternative Lösungen entwickeln</h3><ul>
<li>
<p>Es gibt Modelle, die Ehrenamt gezielter und unabhängig von einzelnen Ämtern fördern könnten.</p>
</li>
<li>
<p>Denkbar wären beispielsweise Stipendien für besonders engagierte und finanziell bedürftige Ehrenamtliche.</p>
</li>
<li>
<p>Die Vergabe könnte durch ein geeignetes Gremium anhand transparenter Kriterien erfolgen.</p>
</li>
<li>
<p>Damit schaffen wir Unterstützung unabhängig von Amt und Verbandsebene.</p>
</li>
</ul>
<p><strong>Leitgedanke: Ehrenamtsermöglichung statt ausschließlich Ehrenamtsfreundlichkeit.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 06:58:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu 3.3 Anhang: Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/8</link>
                        <author>Joseph Hirsch (Sektion Kaufbeuren Gablonz), Vinzenz Wildung (Bezirksjugendleiter Schwaben) , Ulrike Stöffelmair (Bezirksjugendleiterin Schwaben)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/8</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 458 bis 459 einfügen:</h4><div><p>Korrektheit der Delegation angezweifelt, können die beiden Bundesjugendleiter*innen weitere Nachweise anfordern.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>3. Der Nachweis von Teilnahme- und Stimmrecht für Bezirksjugendleiter*innen, Landesjugendleiter*innen und die Mitglieder der Bundesjugendleitung erfolgt durch Nachweis der Wahl.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Notwendige Änderung im Falle einer Annhame von Ä3 zur Bundesjugendordnung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 06:52:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu 3.1 Anhang: Bundesjugendordnung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/15/amendment/7</link>
                        <author>Joseph Hirsch (Sektion Kaufbeuren Gablonz), Vinzenz Wildung (Bezirksjugendleiter Schwaben) , Ulrike Stöffelmair (Bezirksjugendleiterin Schwaben)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/15/amendment/7</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 158 bis 159 einfügen:</h4><div><p>1. Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Delegierten der Sektionsjugenden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, Bezirksjugendleiter*innen, Landesjugendleiter*innen und die Mitglieder der Bundesjugendleitung</ins>. Jugendreferent*innen sind als Delegierte der Sektionsjugend in der Anzahl der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 190 bis 191 löschen:</h4><div><p>3. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Bundesjugendleitung, </del>der Landes- und Bezirksjugendleitungen, die Mitglieder des Vorstands des Deutschen </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Bezirks- und Landesjugendleitungen sowie die Bundesjugendleitung engagieren sich in besonderem Maße für die JDAV und sind von allen Delegierten ihrer jeweiligen Versammlung gewählt. Zudem müssen gerade sie mit den Ergebnissen der Bundesjugendversammlung weiterarbeiten: Sie setzen die Beschlüsse um und vertreten sie gegenüber Politik, Jugendringen und DAV. Deshalb sollen sie über diese Beschlüsse weiterhin mit abstimmen. Die Stimmenmehrheit liegt dabei weiterhin mit großem Abstand bei den Sektionsjugenden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 20:41:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu 3.1 Anhang: Bundesjugendordnung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/4/amendment/6</link>
                        <author>Bundesjugendausschuss (dort beschlossen am: 09.10.2026)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/4/amendment/6</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 31 bis 33 einfügen:</h4><div><p>seines Haushalts zur Verfügung. Öffentliche Zuschüsse zur Jugendarbeit erhöhen den Jugendetat. Über den Jugendetat verfügt die JDAV in eigener Verantwortung<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, dies schließt die Erstellung eines Stellenplans für die JDAV Bundesgeschäftsstelle im Rahmen des Jugendetats ein</ins>. Die Verwendung der Mittel erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 188 bis 191:</h4><div><p>und Bezirksjugendleitungen, die Mitglieder des Vorstands des Deutschen Alpenvereins e. V., die Mitglieder der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Geschäftsführung des Deutschen Alpenvereins e. V.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">DAV Geschäftsführung</ins>, die Mitglieder der JDAV Geschäftsführerung und die von ihr beauftragten Mitarbeiter*innen, die Mitglieder des Bundeslehrteam Jugend sowie </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 254 bis 257:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Bei Wahlen gilt ein*e Kandidat*in als gewählt, wenn er*sie Stimmen von mehr als der Hälfte der Personen erhalten hat, die im jeweiligen Wahlgang eine gültige Stimmabgabe vorgenommen haben. Enthaltungen gelten als Nein-Stimmen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">2. Die Abstimmungsmodi und Prozesse für Wahlen regelt die Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 265 bis 267:</h4><div><p>und jeweils einem*einer ehrenamtlichen Vertreter*in der JDAV-Landesverbände sowie <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des*der Regionenvertreter*in der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem*der</ins> JDAV <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Regionenvertreter*in </ins>im Präsidium des DAV. Die Mitglieder der JDAV Geschäftsführung und ein Mitglied der Leitung der Jugendbildungsstätte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 335 bis 337:</h4><div><p>5. Die Bundesjugendleitung unterbreitet der Hauptversammlung des DAV einen Wahlvorschlag für <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die Jugendvertretung im DAV Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den*die Vizepräsident*in JDAV</ins> aus dem Kreis der Bundesjugendleitung (in der Regel die Bundesjugendleiter*innen).</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 343 bis 345:</h4><div><p>Bei vorzeitigem Ausscheiden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">des*der</ins> Vizepräsident*in JDAV im DAV Vorstand oder der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Regionenvertretung </del>JDAV <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Regionenvertretung </ins>im DAV Präsidium schlägt der Bundesjugendausschuss dem Präsidium ein Ersatzmitglied zur Berufung bis zur nächsten HV vor<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, im Falle des*der Vizepräsident*in JDAV nach Möglichkeit aus dem Kreis der Bundesjugendleitung</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 363 bis 368:</h4><div><p>g) Abstimmung der gemeinsamen Compliance und Good Governance Richtlinie mit dem DAV<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, der Verhaltenskodex ist Bestandteil dieser Richtlinie</ins></p><p>h) Treffen einer Grundsatzvereinbarung über die <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Höhe und </ins>Berechnungsgrundlagen, die Fortschreibung und das Verfahren des Jugendetats mit dem DAV Vorstand</p><p>i) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Entwurf</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Erstellung</ins> des Haushaltsplans zur Vorlage an die DAV Hauptversammlung sowie Vollzug des Haushaltsplans</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 446 bis 447 einfügen:</h4><div><p>20./21.11.2026 in Erfurt in Kraft.<br><em>Des Weiteren gelten die Übergangsregelungen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zur neuen Organisationsstruktur des DAV </ins>in der DAV Satzung.</em></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Diese Änderungen wurden vom Bundesjugendausschuss in seiner Sitzung am 9.10.2026 beschlossen. Sie werden nicht mehr abgestimmt sondern direkt übernommen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 18:06:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu 3.3 Anhang: Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/5</link>
                        <author>Jule Lesemann (Sektion Göttingen), Simeon Hey (Sektion GOC)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/5</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 486 einfügen:</h4><div><p><strong>§ 5 <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Redeliste</ins></strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><strong>Die Versammlungsleitung führt eine Redeliste. </strong><strong>Die Worterteilung erfolgt nach einer weich quotierten Redeliste im Sinne einer geschlechtergerechten und ausgewogenen Beteiligung. </strong></ins><strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Personen, die zum jeweiligen Tagesordnungspunkt noch nicht gesprochen haben, werden bevorzugt aufgerufen.<br><br>§ 6 </ins>Anträge </strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 499:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Geschäftsordnungsanträge </strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 521:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Abstimmungen </strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 534:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Wahlen </strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 607:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Protokoll </strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die JDAV steht für Geschlechtervielfalt, Chancengleichheit und eine gelebte Partizipation aller Geschlechter und Identitäten. Eine Redeliste (männlich, weiblich, divers) stellt sicher, dass Debatten nicht von einzelnen, lautstarken Gruppen dominiert werden, sondern die Vielfalt unserer Mitglieder*innen widergespiegelt wird.<br>
Die im Antrag geforderte weichquotierte Redeliste gewährleistet eine geschlechtergerechte und vielfältige Debattenkultur, indem sie allen Geschlechtern gleichberechtigt Raum gibt und Hemmschwellen zur Beteiligung abbaut. Zugleich bleibt die Debatte lebendig und dynamisch, da die Diskussion bei fehlenden Meldungen einer Gruppe fortgeführt werden kann.<br>
Die positiven Erfahrungen auf der Bundesjugendvollversammlung 2025 in München haben gezeigt, dass weichquotierte Redelisten in der Praxis hervorragend funktionieren, die Debattenkultur bereichern und Hürden abbauen. Sie ermutigen insbesondere diejenigen, die in klassischen Gremienstrukturen oft unterrepräsentiert sind, sich einzubringen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 16:51:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 3.1: Änderung der Bundesjugendordnung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/11/amendment/2</link>
                        <author>Bundesjugendausschuss (dort beschlossen am: 09.09.2026)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/11/amendment/2</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der vorliegenden Form.</p><ol class="inserted" start="1" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der vorliegenden Form.</li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Bundesjugendversammlung bevollmächtigt die Bundesjugendleitung, an der durch die Bundesjugendversammlung 2026 beschlossenen Bundesjugendordnung Änderungen vorzunehmen, die aufgrund von Änderungen an der DAV Satzung durch die DAV Hauptversammlung oder aufgrund von Rückmeldungen von Aufsichts-, Finanz- und Registerbehörden zur DAV Satzung oder Bundesjugendordnung erforderlich werden. Diese Änderungen sind zulässig, soweit sie lediglich redaktioneller oder zwingend rechtlicher Natur sind und den materiellen Regelungsgehalt der Bundesjugendordnung nicht verändern. Änderungen werden auf der Internetseite der JDAV und in der nächsten Bundesjugendversammlung bekannt gegeben.</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die neu beschlossene Bundesjugendordnung enthält eine Vielzahl von Regelungen, die sich auf Regelungen in der DAV Satzung beziehen. Da die DAV Satzung erst im Nachgang zur Bundesjugendversammlung beschlossen wird, besteht die Gefahr, dass durch Änderungsanträge an die DAV Satzung Widersprüche zur Bundesjugendordnung entstehen.</p>
<p>Ebenso können im Prozess der Satzungseintragung aufgrund von Prüfprozessen durch das Registergericht und die Finanzverwaltung Änderungen verlangt werden, die sich auf Regelungen in der Bundesjugendordnung auswirken</p>
<p>In diesem Fall soll die Bundesjugendleitung bevollmächtigt werden, die Bundesjugendordnung anzupassen, sofern damit keine Änderungen am gewünschten inhaltlichen Regelungsziel einhergehen.</p>
<p>Ohne eine entsprechende Bevollmächtigung müssten die Änderungen auf der nächsten Bundesjugendversammlung beschlossen werden, obwohl es nicht um inhaltliche Änderungen der beschlossenen Bundesjugendordnung geht. Bis dahin könnte die neue Bundesjugendordnung ggf. nicht in Kraft treten.</p>
<p>Das Erteilen einer solchen Bevollmächtigung für zwingend erforderliche Änderungen entspricht der Praxis in vielen DAV Sektionen bei Satzungsänderungen und soll auch für die Neufassung der DAV Satzung durch die Hauptversammlung beschlossen werden.</p>
<p>Die Bevollmächtigung ist bewusst eng begrenzt. Sie erfasst nur Änderungen,</p>
<ul>
<li>die durch Änderungen in der DAV Satzung auf der Hauptversammlung 2026 erforderlich werden oder von Aufsichts-, Finanz- oder Registerbehörden aus Rechtsgründen verlangt werden,</li>
<li>die lediglich redaktioneller oder zwingend rechtlicher Natur sind, und</li>
<li>die den materiellen Regelungsgehalt der Bundesjugendordnung nicht verändern.</li>
</ul>
<p>Inhaltliche Änderungen der Bundesjugendordnung bleiben weiterhin ausschließlich der Bundesjugendversammlung vorbehalten.</p>
<p>Der Beschluss dient der zeitnahen und praktikablen Umsetzung der beschlossenen Bundesjugendordnung, ohne die Zuständigkeit der Bundesjugendversammlung für inhaltliche Ordnungsänderungen einzuschränken.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 09:59:25 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 3.1 Anhang: Bundesjugendordnung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/15/amendment/3</link>
                        <author>Florian Lauster, David Korfmacher (Sektion Göttingen)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/15/amendment/3</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 255 bis 258:</h4><div><p>Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>2. Beschlüsse zur Änderung der Bundesjugendordnung und der Mustersektionsjugendordnung sind nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen möglich. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins>. Die Abstimmungsmodi und Prozesse für Wahlen regelt die Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Einführung einer qualifizierten Mehrheit schützt die Bundesjugendordnung (BJO) und die Mustersektionsjugendordnung, die das rechtliche und demokratische Fundament der JDAV auf Bundes- und Sektionsebene bilden. Solche<br>
Grundlagendokumente erfordern ein Höchstmaß an Stabilität und sollten nicht durch knappe, zufällige Mehrheiten auf einer einzelnen Versammlung verändert werden können.</p>
<p>Dieses Prinzip der Absicherung wichtiger Personal- und Strukturfragen ist in unserem Verband auf allen Ebenen bewährt und wird beispielsweise auch in unseren eigenen JDAV- und DAV-Strukturen bereits gelebt:</p>
<ul>
<li>Innerhalb der JDAV: Gemäß § 23 Buchstabe h) unserer Bundesjugendordnung bedürfen die Anstellung und Kündigung des*der JDAVGeschäftsführer*in durch die Bundesjugendleitung schon jetzt zwingend einerqualifizierten Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder.</li>
<li>Im Hauptverein: Satzungsänderungen auf der Hauptversammlung des DAV erfordern eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen.</li>
<li>In den Sektionen: Die Mustersatzung des Deutschen Alpenvereins für Sektionen empfiehlt für Satzungsänderungen in den Vereinen vor Ort eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln, alternativ drei Vierteln der Stimmen.</li>
</ul>
<p>Es ist daher folgerichtig, wenn die Bundesjugendordnung und die Mustersektionsjugendordnung als unsere obersten Grundlagendokumente denselben Schutz genießen wie die Satzung einer Sektion vor Ort oder Personalentscheidungen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 22:21:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 3.3 Anhang: Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung</title>
                        <link>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/4</link>
                        <author>Florian Lauster, David Korfmacher (Sektion Göttingen)</author>
                        <guid>https://ag.jdav.digiv.de/std/motion/12/amendment/4</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 535 bis 606:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Bei Wahlen gilt gemäß § 17 Abs. 2 der Bundesjugendordnung ein*e Kandidat*in als gewählt, wenn er*sie Stimmen von mehr als der Hälfte der Personen erhalten hat, die im jeweiligen Wahlgang eine gültige Stimmabgabe vorgenommen haben. Enthaltungen werden bei Wahlen als Nein-Stimmen gewertet. Dieses Mehrheitserfordernis wird als „absolute Mehrheit“ bezeichnet.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Bundesjugendversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen. Der Wahlausschuss bestimmt aus seiner Mitte eine*n Leiter*in.(2) Der*die Leiter*in fordert die stimmberechtigten Teilnehmer*innen der Bundesjugendversammlung auf, Kandidat*innen vorzuschlagen. Der*die Leiter*in befragt die Kandidat*innen, ob sie kandidieren möchten.<br>(3) Ein*e Abwesende*r kann gewählt werden, wenn dem Wahlausschuss vor der Wahl eine Erklärung vorliegt, dass er*sie bereit ist, zu kandidieren und im Fall der Wahl diese anzunehmen.(4) Wahlen erfolgen geheim, wenn die Bundesjugendversammlung nicht einstimmig die offene Wahl beschließt.<br>(5) Für die Wahl der Mitglieder der Bundesjugendleitung gilt folgende Reihenfolge und Durchführung:<br>a. Für die Ämter der zwei Bundesjugendleiter*innen unterschiedlichen Geschlechts ist jeweils eine gesonderte Einzelwahl nach den Bestimmungen von Absatz sechs durchzuführen.<br>b. Danach wird der*die stellvertretende Bundesjugendleiter*in für das Ressort Bildung ebenfalls in einem gesonderten Einzelwahlgang nach den Bestimmungen von Absatz sechs gewählt.<br>c. Im Anschluss werden die verbleibenden vier stellvertretenden Bundesjugendleiter*innen in einem gemeinsamen Mehrpersonen-Wahlgang (gehäufte Mehrpersonenwahl mit integriertem Quotenschutz) gewählt. Jede*r stimmberechtigte Delegierte verfügt hierbei über exakt vier Stimmen. Die Stimmen können auf die Kandidat*innen angehäuft (kumuliert) werden, wobei maximal drei Stimmen auf eine*n einzelne*n Kandidat*in abgegeben werden dürfen.<br>(6) Bei Einzelwahlen nach Absatz fünf Buchstabe a und b ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen au sich vereinigen kann. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Kommt eine absolute Mehrheit nicht zustande, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur noch die beiden Kandidat*innen zur Wahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Bei der gehäuften Mehrpersonenwahl nach Absatz fünf Buchstabe c gilt die Person als gewählt, wer nach Reihenfolge der höchsten erhaltenen Gesamtstimmenzahlen die vier vorderen Plätze belegt, vorbehaltlich des Quotenschutzes nach Absatz sieben.<br>(7) Zur Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgabe, dass unter allen fünf Stellvertreter*innen maximal drei Personen des gleichen Geschlechts (weiblich, männlich, nicht-binär/divers) vertreten sein dürfen, gilt das Verrechnungsmodell: Das Geschlecht der in Absatz fünf Buchstabe b vorab gewählten stellvertretenden Bundesjugendleiter*in für das Ressort Bildung wird auf diese Höchstgrenze angerechnet. Wird die verbleibende Geschlechterquote nach der Auszählung der kumulierten Mehrpersonenwahl (Absatz fünf Buchstabe c) im Stellvertreter*innen-Gremium verfehlt, greift das Prinzip der sukzessiven Ersetzung: Die Person der überrepräsentierten Geschlechtergruppe mit den wenigsten Stimmen innerhalb der vier vorläufig Gewählten scheidet aus. Es rückt die stimmstärkste Person der unterrepräsentierten Geschlechtergruppen nach- Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis der Quotenschutz im Gesamtgremium erfüllt ist. Bei Stimmgleichstand auf dem letzten zu vergebenden Platz oder im Rahmen der sukzessiven Ersetzung entscheidet das Losverfahren.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Zur Durchführung von Wahlen beruft die Bundesjugendversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen. Der Wahlausschuss bestimmt aus seiner Mitte eine*n Leiter*in.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3. Der*die Leiter*in fordert die stimmberechtigten Teilnehmer*innen der Bundesjugendversammlung auf, Kandidat*innen vorzuschlagen. Der*die Leiter*in befragt die Kandidat*innen, ob sie kandidieren möchten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4. Für die Anwendung der Quotierung nach § 23 Abs 1 der Bundesjugendordnung geben die Kandidat*innen gegenüber dem Wahlausschuss ihr Geschlecht an.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5. Ein*e Abwesende*r kann gewählt werden, wenn dem Wahlausschuss vor der Wahl eine Erklärung vorliegt, dass er*sie bereit ist, zu kandidieren und im Fall der Wahl diese anzunehmen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6. Wahlen erfolgen geheim, wenn die Bundesjugendversammlung nicht einstimmig die offene Wahl beschließt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7. Wahl der Bundesjugendleiter*innen sowie der stellvertretenden Bundesjugendleiter*in Bildung</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">a. Für die Wahl der Bundesjugendleiter*innen sowie der stellvertretenden Bundesjugendleiter*in Bildung ist für jedes Amt eine gesonderte Wahl durchzuführen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">b. Jede stimmberechtigte Person hat für jedes zu vergebende Amt eine Stimme. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen, zumindest aber eine absolute Mehrheit, erhalten hat.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">c. Hat kein*e Kandidat*in eine absolute Mehrheit erhalten, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen, zumindest aber eine absolute Mehrheit, erhalten hat. Hat kein*e Kandidat*in in der ersten Stichwahl eine absolute Mehrheit erhalten, so wird zwischen diesen beiden Kandidat*innen eine zweite und ggf. dritte Stichwahl durchgeführt. Hat auch in diesen Wahldurchgängen kein*e Kandidat*in eine absolute Mehrheit erhalten, stimmt die Versammlung mit einfacher Mehrheit darüber ab, ob der Stichwahlprozess erneut durchgeführt oder die Wahl für gescheitert erklärt wird.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8. Wahl der stellvertretenden Bundesjugendleiter*innen, ausgenommen der stellvertretenden Bundesjugendleiter*in Bildung</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">a. Der Wahlausschuss stellt vor Beginn der Wahl fest, wie viele der zu vergebenden Ämter nach § 23 Abs. 1 der Bundesjugendordnung höchstens auf Bewerber*innen der jeweiligen Geschlechter entfallen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">b. Vorauswahl</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Übersteigt die Zahl der Kandidat*innen eines Geschlechtes die für dieses Geschlecht höchstens verfügbare Zahl der zu vergebenden Ämter, findet zunächst für alle Kandidat*innen dieses Geschlechtes eine Vorauswahl statt. Jede stimmberechtigte Person hat hierbei so viele Stimmen, wie für dieses Geschlecht höchstens Ämter zu vergeben sind. Je Kandidat*in kann höchstens eine Stimme abgegeben werden.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Für die Mehrpersonenwahl zugelassen sind für jedes Geschlecht und bis zur höchstens für dieses Geschlecht verfügbaren Zahl der zu vergebenden Ämter die Kandidat*innen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit um den letzten zur Mehrpersonenwahl berechtigenden Platz entscheidet das Los.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">c. Mehrpersonenwahl</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Wahl erfolgt anschließend in einer gemeinsamen Mehrpersonenwahl mit allen zugelassenen Kandidat*innen. Jede stimmberechtigte Person hat hierbei so viele Stimmen, wie Ämter zu vergeben sind. Je Kandidat*in kann höchstens eine Stimme abgegeben werden.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gewählt sind die Kandidat*innen, welche die meisten Stimmen, zumindest aber jeweils eine absolute Mehrheit, erhalten haben; höchstens jedoch so viele Kandidat*innen, wie Ämter zu vergeben sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sind nach dem ersten Wahlgang noch nicht alle Ämter besetzt, weil nicht für alle Ämter jeweils eine absolute Mehrheit erhalten wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. An diesem zweiten Wahlgang nehmen höchstens doppelt so viele Kandidat*innen teil, wie noch Ämter zu vergeben sind. Insoweit zugelassen sind die Kandidat*innen, die im vorangegangenen Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit um den letzten zugelassenen Platz entscheidet das Los.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bei jedem weiteren Wahlgang scheidet jeweils der*die Kandidat*in mit der geringsten Stimmenzahl aus. Bei Stimmengleichheit um die geringste Stimmenzahl entscheidet das Los.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das Verfahren wird bei Bedarf wiederholt. Sind alle Kandidat*innen ausgeschieden, so ist die Wahl fehlgeschlagen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die letzten Wahlen waren aus unserer Sicht für die Delegierten nicht immer klar nachvollziehbar. Häufig war unklar, wer in welchem Wahlgang überhaupt antritt, und einige Kandidat*innen nahmen schließlich an keinem Wahlgang teil. Zudem führen aufeinanderfolgende Einzelwahlen oft zu taktischem Wählen.</p>
<p>Die vorgeschlagene kumulierte Mehrpersonenwahl ist für uns die bessere Lösung:</p>
<ol>
<li><strong>Kein Taktieren der Kandidierenden:</strong> Wer Lust hat, in der Bundesjugendleitung mitzuarbeiten, muss sich vorher nicht mehr überlegen, in welchem Wahlgang die Chancen am besten stehen oder gegen wen man strategisch antritt. Alle kandidieren einfach gleichzeitig. Das nimmt den Druck raus und senkt die Hürde für eine Kandidatur.</li>
<li><strong>Kein Taktieren von Wahlgang zu Wahlgang:</strong> Bei aufeinanderfolgenden Einzelwahlen kann es zu strategischen Überlegungen der Delegierten nach dem Motto kommen: „<em>Wenn jetzt Person A nicht gewählt wird, kann Person B im nächsten Wahlgang antreten.</em>“ Mit dem gemeinsamen Wahlgang fällt dieses taktische Rechnen von Runde zu Runde weg, und alle Delegierten geben in einem einzigen Schritt ein direktes Meinungsbild für das gesamte Team ab.</li>
<li><strong>Keine harten Kampfabstimmungen:</strong> Bei Einzelwahlen kommt es oft zu direkten Duellen vor der gesamten Versammlung. Das kann sich für die Beteiligten unschön anfühlen, wenn man vor über tausend Leuten öffentlich verliert. Mit dem neuen Modell rücken die vier Personen mit den meisten Stimmen als Team ins Gremium, ohne dass jemand anderes direkt besiegt werden muss.</li>
<li><strong>Mehr Wertschätzung durch Positiv-Stimmen: </strong>Bei diesem Wahlsystem gibt es keine Nein-Stimmen oder offene Ablehnungen auf dem Zettel. Man vergibt seine Stimmen nur an die Personen, die man unterstützen möchte. Jedes Kreuz ist also ein reiner Zuspruch für die Kandidierenden. Das sorgt für eine angenehmere Atmosphäre auf der Versammlung.</li>
</ol><p>Die Wahl ist dabei mit modernen Online-Wahltools digital leicht und unkompliziert umzusetzen, da das System die Stimmenverteilung vollautomatisch erfasst. Dass dieses System hervorragend funktioniert, zeigen bewährte Praxisbeispiele: So sind die gehäufte Mehrpersonenwahl und das Kumulieren beispielsweise bei Kommunalwahlen in Deutschland sowie bei Universitätswahlen zur studentischen Gremienbesetzung völlig üblich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 22:21:00 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>