In der bisherigen Fassung findet die Vorauswahl bei einer Mehrpersonenwahl ohne Quorum statt. Zugelassen sind schlicht die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen. So kann die Vorauswahl gerade Kandidat*innen herausfiltern, die im Hauptwahlgang eine absolute Mehrheit erhalten hätten. Die zugelassenen Kandidat*innen erreichen diese Mehrheit dagegen womöglich nicht. In diesem Fall bleibt ein Amt unbesetzt, obwohl es geeignete Kandidat*innen gegeben hätte. Die Satzung sieht derzeit keine Möglichkeit vor, auf ein solches Ergebnis zu reagieren.
Ein Amt kann auch dann unbesetzt bleiben, wenn ein*e gewählte*r Kandidat*in die Wahl nicht annimmt.
Für beide Fälle soll die Bundesjugendversammlung die Möglichkeit erhalten, die Wahl für die unbesetzten Ämter zu wiederholen. So bleibt ein Amt nicht bis zur nächsten regulären Wahl vakant.
