Änderungen von 3.1 Anhang zu 3.1 Anhang
| Ursprüngliche Version: | 3.1 Anhang (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 23.09.2026, 06:16 |
| Neue Version: | 3.1 Anhang (Version 2) |
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| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 10.10.2026, 11:24 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 31 bis 33 einfügen:
seines Haushalts zur Verfügung. Öffentliche Zuschüsse zur Jugendarbeit erhöhen den Jugendetat. Über den Jugendetat verfügt die JDAV in eigener Verantwortung, dies schließt die Erstellung eines Stellenplans für die JDAV Bundesgeschäftsstelle im Rahmen des Jugendetats ein. Die Verwendung der Mittel erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des
Von Zeile 188 bis 191:
und Bezirksjugendleitungen, die Mitglieder des Vorstands des Deutschen Alpenvereins e. V., die Mitglieder der Geschäftsführung des Deutschen Alpenvereins e. V.DAV Geschäftsführung, die Mitglieder der JDAV Geschäftsführerung und die von ihr beauftragten Mitarbeiter*innen, die Mitglieder des Bundeslehrteam Jugend sowie
Von Zeile 254 bis 257:
2. Bei Wahlen gilt ein*e Kandidat*in als gewählt, wenn er*sie Stimmen von mehr als der Hälfte der Personen erhalten hat, die im jeweiligen Wahlgang eine gültige Stimmabgabe vorgenommen haben. Enthaltungen gelten als Nein-Stimmen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung.
2. Die Abstimmungsmodi und Prozesse für Wahlen regelt die Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung.
Von Zeile 265 bis 267:
und jeweils einem*einer ehrenamtlichen Vertreter*in der JDAV-Landesverbände sowie des*der Regionenvertreter*in derdem*der JDAV Regionenvertreter*in im Präsidium des DAV. Die Mitglieder der JDAV Geschäftsführung und ein Mitglied der Leitung der Jugendbildungsstätte
Von Zeile 335 bis 337:
5. Die Bundesjugendleitung unterbreitet der Hauptversammlung des DAV einen Wahlvorschlag für die Jugendvertretung im DAV Vorstandden*die Vizepräsident*in JDAV aus dem Kreis der Bundesjugendleitung (in der Regel die Bundesjugendleiter*innen).
Von Zeile 343 bis 345:
Bei vorzeitigem Ausscheiden derdes*der Vizepräsident*in JDAV im DAV Vorstand oder der Regionenvertretung JDAV Regionenvertretung im DAV Präsidium schlägt der Bundesjugendausschuss dem Präsidium ein Ersatzmitglied zur Berufung bis zur nächsten HV vor, im Falle des*der Vizepräsident*in JDAV nach Möglichkeit aus dem Kreis der Bundesjugendleitung.
Von Zeile 363 bis 368:
g) Abstimmung der gemeinsamen Compliance und Good Governance Richtlinie mit dem DAV, der Verhaltenskodex ist Bestandteil dieser Richtlinie
h) Treffen einer Grundsatzvereinbarung über die Höhe und Berechnungsgrundlagen, die Fortschreibung und das Verfahren des Jugendetats mit dem DAV Vorstand
i) EntwurfErstellung des Haushaltsplans zur Vorlage an die DAV Hauptversammlung sowie Vollzug des Haushaltsplans
Von Zeile 446 bis 447 einfügen:
20./21.11.2026 in Erfurt in Kraft.
Des Weiteren gelten die Übergangsregelungen zur neuen Organisationsstruktur des DAV in der DAV Satzung.
