Veranstaltung: | Bundesjugendversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | Theodor Sperling (Sektion Darmstadt-Starkenburg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.09.2025, 00:00 |
6.3: Reservierungssysteme und Stornogebühren auf Hütten
Antragstext
Reservierungssysteme und Stornogebühren auf Hütten
Die BJV spricht sich für eine Überarbeitung des bestehenden Reservierungssystems
für Hütten aus.
Insbesondere spricht sie sich gegen den Druck zur Reservierung aus. Es soll
wieder einfach möglich sein auch ohne Reservierung sicher einen Schlafplatz auf
einer Hütte zu bekommen. (z.B. Kann die Einhaltung der maximale
Reservierungsquote vom DAV kontrolliert und diese u.U. zudem gesenkt werden.)
Die Möglichkeit einer Reservierung soll nicht von dem Besitz spezifischer
Zahlungsmittel (Kreditkarte) abhängig sein. Wir fordern die Einführung weiterer
Zahlungsmittel.
Die BJV fordert die Zuständigen auf, die Eigenverantwortung der Bergsteiger
bezüglich der sicheren Umsetzbarkeit einer Tour bei den Stornoregeln für Hütten
stärker zu gewichten. (z.B. kann ein Schlichtungsvorgehen für strittige
Ansprüche nach dem Abbruch einer Tour eingeführt werden.) Ausschlaggebend für
die Erhebung von Stornogebühren sollten die Sicherheit am Berg und nicht die
wirtschaftlichen Interessen der Hüttenwirte sein.
Stornogebühren sollen auf die Höhe der ausgefallenen Gebühren gedeckelt sein.
Die besonderen Bedürfnisse von Kinder- und Jugendgruppen sollten insbesondere
bei Stornofristen und -gebühren berücksichtigt werden.
Begründung
Es wird zunehmend von Hütten das Reservierungssystem der Alpenvereine eingesetzt. Wer nicht vorher reserviert riskiert verärgerte Hüttenwirte und u.U. keinen Platz für die Nacht zu bekommen. Das hemmt Variabilität und zwingt zu starren Übernachtungsplanungen. Wenn dann bei längeren Touren aufgrund des Wetters oder anderer Ereignisse eine Tour angepasst werden muss, entstehen teils hohe Stornogebühren und Unsicherheit über die Verfügbarkeit von Schlafplätzen.
Laut Hütten und Tarifordnung nur zulässig max. 90% der regulären Schlafplätze vorher zu reservieren. Jedoch halten sich nicht alle Hütten an diese Regelung. Daher könnte bereits eine konsequentere Umsetzung der Ordnung hier Erleichterung verschaffen. Zudem könnte diese Quote auch gesenkt werden. Eine Mögliche Umsetzung könnte direkt im Reservierungstool geschehen. Der Antrag will die Möglichkeiten der Umsetzung jedoch nicht einschränken und macht daher nur Vorschläge.
Die Lenkungsfunktion durch das Reservierungssystem würde hierdurch auch nicht beeinträchtigt, da wer sicher einen Platz im Lager o.Ä. haben will auch weiterhin reservieren und sich durch die Verfügbarkeit von Plätzen lenken lassen wird.
Für die Nutzung des Reservierungssystems ist der Besitz einer Kreditkarte notwendig. Wer aufgrund von Alter oder anderen Gründen keine solche besitzt ist von dem System und somit auch von der Möglichkeit eines sicheren Schlafplatzes auf den Hütten ausgeschlossen. Dies erhöht die Hemmschwelle für die Betroffenen und schließt sie potenziell aus den Bergen aus.
Eine Tour abzubrechen ist für viele eine schwere Entscheidung. Die Aktuelle Reglung sieht vor, dass die Bergsteiger auf die Kulanz und Einschätzung der Hüttenwirte vertrauen müssen, die entscheiden ob sie eine Stornogebühr einziehen oder nicht. Diese Regelung wird der Realität leider nicht gerecht. So werden Beispiele aus den Stornoregeln (z.B. ab Lawinenwarnstufe 4) als feste Regeln ohne Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse interpretiert. Die Bergsteiger sind den Entscheidungen der Hüttenwirte ausgeliefert und haben wenig Möglichkeiten eingezogene Stornogebühren zurück zu erhalten. Die drohende Kosten für eine Stornierung stellen dann einen psychologischen Faktor für das Eingehen größerer Risiken dar. Dies widerspricht dem Grundsatz des DAV, dass Bergsteiger eigenverantwortlich über die Sicherheit und den Abbruch einer Tour entscheiden sollen.
Die Stornogebühren auf einer Hütte übersteigen die Übernachtungsgebühren teils um ein Vielfaches, insbesondere beim Jugendtarif. Dies wird mit dem ausgefallenen Umsatz aus der Bewirtung begründet. Dies verkennt jedoch die Möglichkeiten einer Selbstversorgung oder einer Übernachtung mit geringem Budget, wenn z.B. nur das Bergsteigeressen konsumiert wird. So ist es unter Umständen teurer eine Übernachtung zu stornieren als tatsächlich zu übernachten.
Bei Touren mit Jugendgruppen, bei denen aus Wetter oder anderen Gründen eine oder mehrere Hütten storniert oder umgebucht werden müssen entstehen schnell hohe Stornogebühren, die die Leiter im Anschluss gegenüber Eltern oder Vorstand vertreten müssen. Dies kann Jugendleiter daran hindern Touren im Gebirge anzubieten. Ziel der JDAV ist es jedoch eben diese Touren für möglichst viele Kinder und Jugendliche anzubieten.