Aus unserer Sicht ist eine Aufweichung der de-facto „Reservierungspflicht“ nicht sinnvoll. Viele Hütten in den Bergen sind stark besucht und einen Schlafplatz ohne Reservierung zu bekommen, wie vom ursprünglichen Antragsteller gewünscht, ist in der Realität, gerade mit größeren Gruppen, nicht darstellbar.
Wir sehen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Stornierungen für die Hüttenwirt*innen. Diese sind darauf angewiesen von den Einnahmen durch die Hüttengäste, die laufenden Kosten der Hütte zu tragen. Diese Einnahmen entfallen im Falle einer Stornierung und muss durch die Stornierungsgebühr ausgeglichen werden. Wir sehen die Stornierungsgebühr als Preis für die aufwändige Bereitstellung der alpinen Infrastruktur.
Finanzielle Schäden dürfen keinen Einfluss auf sicherheitsrelevante Entscheidungen am Berg haben und mögliche Stornogebühren sollten auch Jugendleitende nicht davon abhalten überhaupt Touren im Gebirge anzubieten, wie vom Antragsteller befürchtet. Gleichzeitig entstehen bei Touren mit Jugendgruppen, bei denen aus zwingenden Gründen eine oder mehrere Hüttenübernachtungen storniert oder umgebucht werden müssen, hohe Stornogebühren. Dass die Jugendleitenden diese im Anschluss gegenüber Eltern oder Vorstand vertreten müssen ist unangenehm, aus unserer Sicht aber unvermeidbar und kann allen Beteiligten verständlich gemacht werden. Wir halten dennoch eine teilweise oder vollständige Erstattung dieser Kosten in gerechtfertigten Fällen durch den JDAV-Bundesverband oder durch eine verbindliche Regelung auf Sektionsebene als denkbar und regen an, Möglichkeiten dafür zu prüfen. Auch eine durch die JDAV abgeschlossene Gruppen-Reiserücktrittsverischerung könnte eine Möglichkeit sein.
