| Veranstaltung: | Bundesjugendversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendausschuss (dort beschlossen am: 19.07.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.10.2026, 09:49 |
3.3: Änderung der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung
Antragstext
Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Geschäftsordnung der
Bundesjugendversammlung in der vorliegenden Form.
Wird die Bundesjugendordnung durch die DAV Hauptversammlung im November 2026
nicht beschlossen, werden folgende Änderungen an der vorliegenden
Geschäftsordnung vorgenommen:
§7 Abs 1: „gemäß § 17 Abs. 1 der Bundesjugendordnung“ wird gestrichen
§8 Abs 1: „gemäß § 17 Abs. 2 der Bundesjugendordnung“ wird gestrichen
§ 8 Abs 4: „§ 23 Abs 1 der Bundesjugendordnung“ wird zu „§ 22 Abs 1 der
Bundesjugendordnung“.
Begründung
Das Wahlsystem zur Wahl in die Bundesjugendleitung soll geändert werden. Die stellvertretenden Bundesjugendleiter*innen (mit Ausnahme des*der stellvertretenden Bundesjugendleiter*in Bildung) sollen zukünftig in einer gemeinsamen Wahl gewählt werden. Dadurch erhalten die Delegierten die Möglichkeit zwischen allen möglichen Kandidat*innen zu wählen.
Darüber hinaus erfolgt in § 1 eine Anpassung an die in der BJO vorgeschlagene Änderung des Stimmrechts.
Wahlsystem „Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl“
Auf den letzten Bundesjugendversammlungen wurde mehrfach das derzeit angewendete Einzelwahlsystem bei der Wahl der stellvertretenden Bundesjugendleiter*innen kritisiert. Der Grund dafür ist, dass die Kandidat*innen durch Absprachen vor der Wahl gezielt auf einzelne Posten kandidiert haben. Die Hürde, sich gegen einen Kandidat*in zu entscheiden und diesen abzuwählen, ist mit dem alten Wahlsystem deutlich höher und hat den Eindruck erweckt, die Wahl sei beeinflusst.
Aus diesem Grund wurde ein neues Wahlsystem entwickelt, welches bei der JDAV einzigartig wäre. Es basiert auf einer Mehrpersonenwahl. Das bedeutet, dass alle Kandidat*innen aller Geschlechter gegeneinander antreten. Um die Quotierung aufzunehmen, wird das Wahlsystem „Mehrpersonenwahl mit Vorauswahl“ vorgeschlagen. Für die eigentliche Wahl dürfen maximal 2 bzw. 3 Personen eines Geschlechtes, wie in der BJO vorgesehen, antreten. Gibt es mehr Kandidat*innen, wird für jedes Geschlecht eine Vorwahl durchgeführt.
Dies betrifft nur die vier Stellvertreter*innen. Die BJL Doppelspitze und der*die stellvertretende Bundesjugendleiter*in Bildung werden weiterhin in einer Einzelwahl gewählt, weil die Ämter nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Zum Schutz gegen ungeeignete Kandidat*innen, z.B. aus einer extremistischen Szene wird eine Zustimmung von mehr als 50% aller anstimmenden Personen gefordert.
Anpassung an die Bundesjugendordnung:
In der Bundesjugendordnung wird das Stimmrecht auf Delegierte beschränkt. Aktuell sieht §1 Abs 3 der Bundesjugendordnung vor, dass Bezirksjugendleiter*innen, Landesjugendleiter*innen und die Bundesjugendleitung ihr Stimmrecht nachweisen müssen. Dies entfällt, wenn sie kein Stimmrecht mehr haben.

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