Änderungen von 3.1 zu 3.1
| Ursprüngliche Version: | 3.1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 09:50 |
| Neue Version: | 3.1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 10.10.2026, 14:18 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 464 bis 2:
Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der vorliegenden Form.
- Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der vorliegenden Form.
- Die Bundesjugendversammlung bevollmächtigt die Bundesjugendleitung, an der durch die Bundesjugendversammlung 2026 beschlossenen Bundesjugendordnung Änderungen vorzunehmen, die aufgrund von Änderungen an der DAV Satzung durch die DAV Hauptversammlung 2026 oder aufgrund von Rückmeldungen von Aufsichts-, Finanz- und Registerbehörden zur DAV Satzung oder Bundesjugendordnung erforderlich werden. Diese Änderungen sind zulässig, soweit sie lediglich redaktioneller oder zwingend rechtlicher Natur sind und den materiellen Regelungsgehalt der Bundesjugendordnung nicht verändern. Änderungen werden auf der Internetseite der JDAV und in der nächsten Bundesjugendversammlung bekannt gegeben.
