3.1: Änderung der Bundesjugendordnung
| Veranstaltung: | Bundesjugendversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendausschuss (dort beschlossen am: 19.07.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 09:50 |
| Antragshistorie: | Version 1(25.09.2026) |
| Veranstaltung: | Bundesjugendversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendausschuss (dort beschlossen am: 19.07.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 09:50 |
| Antragshistorie: | Version 1(25.09.2026) Version 1 |
Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der
vorliegenden Form.
Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der vorliegenden Form.
Die Bundesjugendversammlung beschließt die geänderte Bundesjugendordnung in der vorliegenden Form.
Im Rahmen des Struktur- und Kulturprozesses „JDAV 2030“ wurden u. a. Änderungen an den Strukturen der JDAV vorgeschlagen. Darüber hinaus ergeben sich Änderungsbedarfe aus der zukünftigen Struktur des DAV, die auf der außerordentlichen Hauptversammlung 2026 beschlossen wurde. Diese Anpassungen wurden soweit erforderlich in der Bundesjugendordnung umgesetzt.
Die Änderungen betreffen nur die Strukturen auf JDAV Bundesebene. Auf eine Änderung von Strukturen und Regelungen auf Landes- und Sektionsebene wurde bewusst verzichtet, um einen Anpassungsaufwand auf diesen Ebenen zu vermeiden.
Die Bundesjugendordnung enthält schwerpunktmäßig folgende Änderungen:
Strukturanpassung DAV/JDAV:
Gremien:
Ehrenamtsfreundlichkeit/Beteiligung:
Sonstiges:
Ein Passus zu „Prävention sexualisierter Gewalt“ wird aufgenommen.
Übergangsvorschriften:
Diese müssen noch mit den Übergangsfristen für die DAV Satzung synchronisiert werden.