Liebe Delegierte und Teilnehmende,
bei der Bundesjugendversammlung 2025 nutzt die JDAV wieder "Antragsgrün" zur Bearbeitung der Anträge. Wie auf der JDAV Homepage angekündigt, könnt ihr eure Änderungsanträge hier direkt einreichen. Alle Anträge findet ihr auch in der Einladungsschrift , die alle angemeldeten Personen per Mail erhalten.
Änderungsanträge können nur von Personen gestellt werden, die durch ihre Sektion für die Bundesjugendversammlung delegiert wurden bzw. stimmberechtigt sind. Änderungsanträge werden von der JDAV Geschäftsstelle freigeschaltet, bevor sie online sichtbar sind. Dies erfolgt nur, wenn Name, Sektion/Gremium und gültige E-Mail-Adresse (unter der du für Rückfragen erreichbar bist) angegeben werden und die antragstellende Person zweifelsfrei antragsberchtigt (d. h. für die Veranstaltung vollständig angemeldet) ist!
Änderungsanträge müssen sich auf konkrete Stellen im Antragstext beziehen und textlich ausformuliert sein. Absichtsbekundungen wie "Wir wollen, dass..." oder Arbeitsaufträge wie "Hier soll noch (...) umformuliert werden." können nicht als Änderungsantrag gestellt werden. Dafür müsst ihr selbst Formulierungsvorschläge finden.
Änderungsanträge können grundsätzlich auch in anderer Form (z. B. mündlich während der Versammlung oder per Mail an antrag.jdav@alpenverein.de) eingebracht werden. Das rechtzeitige Eintragen in Antragsgrün dient nur der Erleichterung der Beratung.